Info
Im Jahr 2008 wurde das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ – die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – von Österreich ratifiziert.
Die UN- BRK beinhaltet 50 Artikel, in denen Grundrechte in Bezug auf Menschen mit Behinderung für einzelne Lebensbereiche formuliert werden.
In Artikel 1 heißt es:
„Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“
Inklusion ist somit keine Forderung einzelner Personen, sondern ein gesetzlich verankertes Menschenrecht.
Das 15-jährige Jubiläum nehmen wir zum Anlass, gemeinsam mit Selbstvertreter*innen, Wissenschaft, Politik, Praxis und allen interessierten Personen Bilanz zu ziehen und Perspektiven für die Zukunft gemeinsam zu erarbeiten: Sieben Perspektiven bis 2030!
Kooperationspartner*innen: